Kinderrechte weltweit Am 20. November 1989 erließ die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Konvention über die Rechte des Kindes. Kinderrechte sind Bestandteil der Menschenrechte. Diese gründen in der Annahme natürlicher Rechte jeder Person als Voraussetzung und Bedingung für die Bewahrung und Entwicklung des individuellen Lebens. Die Kinderrechtskonvention ist das erste völkerrechtlich verbindliche Abkommen, das bürgerliche, politische, soziale und wirtschaftliche Rechte miteinander vereint. In ihr gelten Kinder von Geburt an als eigenständige Rechtssubjekte. Man kann zwischen traditionellen Schutz- und Versorgungsrechten sowie den innovativen Partizipationsrechten (niedergelegt insbesondere in den Artikeln 13, 14, 15 und 17 der Kinderrechtskomvention) mit ihrem Akzent auf Informations-, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit unterscheiden. Besonders das Recht auf Leben, Bildung und Schutz vor Gewalt soll für alle Kinder gleichermaßen gelten.
Die zehn Grundrechte der Kinderrechtskonvention > Recht auf Gleichheit > Recht auf Gesundheit > Recht auf Bildung > Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung > Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln > Recht auf gewaltfreie Erziehung > Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung > Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht > Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause > Recht auf Betreuung bei Behinderung | |
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 01.03.2013 (s. admin) |