Kinderhandel
(Hartwig Weber, März 2010) Inhaltsverzeichnis
Zur Situation Menschenhandel – eine moderne Form der Sklaverei - ist im 21. Jahrhundert nicht nur in Lateinamerika, sondern weltweit verbreitet. 12 Millionen Menschen, unter ihnen mehr als eine Million Kinder, sollen betroffen sein.
Lesehilfe: Die Statistik zeigt die Anzahl der Opfer des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung nach Nationalität im Jahr 2010. Im Jahr 2010 wurden in Deutschland insgesamt 610 Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gezählt. Auch in Europa werden Kinder von Schleuserbanden als billige Arbeitskräfte, Haushilfen, Organspender und Prostituierte angeboten und verkauft. Nach Schätzungen von UNICEF, OSZE und dem UN-Kommissariat für die Menschenrechte sollen die Menschenhändlerringe in Europa immer professioneller vorgehen. Kinder werden aus Albanien nach Griechenland und Italien, aus Moldawien und Rumänien nach Polen, Tschechien und Westeuropa verschleppt. Jährlich sollen etwa 120.000 Frauen und Kinder aus Ost- und Südosteuropa in die westeuropäischen Staaten verkauft werden. Angeblich werden in West- und Zentralafrika jedes Jahr 200.000 Kinder verkauft. Sie müssen Schwerstarbeit auf Plantagen verrichten, in Haushalten arbeiten und als Straßenverkäufer ihr Leben fristen. In Indien werden insbesondere Kinder aus niedrigen Kasten und Stammesgesellschaften gehandelt. Jedes Jahr sollen 5000 bis 7000 Mädchen aus Nepal an Bordelle in Bombay und Neu Delhi gebracht werden. In Thailand werden Mädchen aus dem Norden als Kinderprostituierte in den reicheren Süden verkauf. In Mitteleuropa verschwinden aus den Flüchtlingslagern regelmäßig Minderjährige, zum Beispiel afrikanische Kinder und Jugendliche aus den italienischen Migrantenzentren, und tauchen unter. In Rom suchen pro Jahr Hunderte von Mädchen die Hilfe von Sozialeinrichtungen, nachdem sie zur Prostitution gezwungen worden sind. Niemand weiß, wieviele Mädchen und junge Frauen Zuhälterringe aus Osteuropa in deutsche Bordelle verfrachten. Das Dunkelfeld scheint beträchtliche Ausmaße zu haben. Definition
Kinderhandel im deutschen Strafgesetzbuch § 236 lautet folgendermaßen: (2) Wer unbefugt (3) Der Versuch ist strafbar. (4) Auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter (5) In den Fällen der Absätze 1 und 3 kann das Gericht bei Beteiligten und in den Fällen der Absätze 2 und 3 bei Teilnehmern, deren Schuld unter Berücksichtigung des körperlichen oder seelischen Wohls des Kindes oder der vermittelten Person gering ist, die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von Strafe nach den Absätzen 1 bis 3 absehen."
Rahmenbedingungen des Völkerrechts Ein Großteil der verkauften Kinder wird zu „Klaukindern" - für Bettelei und Diebstahl - abgerichtet. Sie bleiben dabei im Visier von Hintermännern, die die Gewinne regelmäßig abschöpfen. Zahllose Minderjährige sind an der deutsch-tschechischen Grenze in der Prostitution tätig. Unter den jugendlichen Strichern in Frankfurt am Main soll es zahlreiche Jungen aus osteuropäischen Ländern geben, die von Menschenhändlern über die Grenze geschmuggelt wurden. Unbegleitete ausländische Kinder, die als Opfer des Kinderhandels nach Deutschland kommen, reisen naturgemäß unerlaubt ein und halten sich demnach hier illegal auf. Kontrolliert von kriminellen Hintermännern, kommen sie weder mit der Ausländerbehörde noch mit dem Jugendamt in Kontakt. Dabei sind sie eigentlich verpflichtet, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Um auch nur einen kurzen Aufenthaltsschutz zu bekommen, müsste ein Asylverfahren eingeleitet werden. Eine Anerkennung als minderjährige Asylberechtigte ist für sie jedoch so gut wie ausgeschlossen. So können sie höchstens eine Duldung erreichen, die die Abschiebung vorläufig hinausschiebt. In der Regel fallen sie in die Lücke, die zwischen der Jugendhilfe, welche dem Kindeswohl verpflichtet ist, und dem ordnungspolitisch geprägten Ausländerrecht klafft. Unbegleitete Minderjährige werden in ein Asylverfahren gedrängt, das ihrer Situation nicht gerecht wird und das in der Regel mit der Zwangsmaßnahme von Haft und Abschiebung endet. Mit dieser Praxis steht das geltende deutsche Recht nicht im Einklang mit den Schutzbestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention. Der Kinderhandel und die UN-Kinderrechtskonvention Die >Kinderrechtskonvention ist das erste zwischenstaatliche Abkommen, das sich ausschließlich mit dem Schutz des Kindes weltweit befasst. Nach Artikel 3 ist das Kindeswohl die Leitmaxime der Konvention. Die Artikel 20 und 22 formulieren Schutzbestimmungen für Minderjährige, die aus ihrem familiären Bezugsfeld herausgefallen sind. Nach Artikel 35 verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten der Konvention Maßnahmen zu ergreifen, die den Menschenhandel (Verkauf und Entführung von Kindern) unterbinden. Damit hat sich auch Deutschland verpflichtet, das innerstaatliche Recht, so weit es mit der Konvention nicht vereinbar ist, durch geeignete Gesetzgebungsmaßnahmen anzupassen. Das in Artikel 3 der Konvention formulierte Kindeswohl als oberster Grundsatz verlangt auch eine angemessene Aufenthaltssicherung unbegleiteter ausländischer Kinder.
Lesehilfe: Die Statistik zeigt die Anzahl der in Deutschland adoptierten Kinder und Jugendlichen im Jahr 2010 nach Kontinenten. Im Jahr 2010 wurden in Deutschland 217 Kinder aus Asien adoptiert. Insgesamt wurden im Jahr 2010 in Deutschland 4.021 Kinder und Jugendliche adoptiert. Die Adoption von Kindern aus Ländern der Dritten Welt ist zu Recht umstritten. In der Regel ist der dazu notwendige finanzielle Aufwand für ein einziges Kind so groß, dass man damit eine ganze Familie mit mehreren Kindern befähigen könnte, sich zu ernähren und den Nachwuchs zu bilden. Die Haager Adoptions-Konvention (1993 verabschiedet; seit 2002 auch in Deutschland in Kraft) will „die Entführung und den Verkauf von Kindern sowie den Handel mit Kindern (…) verhindern" (Präambel und Artikel 1). Bei jeder Auslandsadoption soll einzig das Wohl und das Recht des vermittelten Kindes im Mittelpunkt stehen. In Deutschland begann die Vermittlung ausländischer Kinder in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Anfangs wurden Kriegswaisen aus Vietnam, später Kinder aus Mittel- und Südamerika sowie aus Asien adoptiert. Seit 1989 kommen zunehmend Kinder aus Osteuropa hinzu. Lagen die Motive der Adoptiveltern anfangs im politischen, sozialen oder religiösen Bereich, so handelt es sich bei den Bewerbern der letzten Jahrzehnte hauptsächlich um kinderlose Paare, die – sozusagen auf dem Weg über die Dritte Welt - eine für sich sinnvolle Lebensweise realisieren wollen. Inzwischen hat sich ein globaler Kindermarkt entwickelt. Die Zahl der adotionswilligen Paare insbesondere in den USA, Australien, Westeuropa und Israel übertrifft diejenige der Adoptionsbedürftigen bei Weitem. Nach dem Haager Adoptionsübereinkommen sind die Vertragsstaaten verpflichtet, eine zentrale Behörde einzurichten, die bei jeder Auslandsadoption beteiligt sein muss. In Deutschland sind dies die Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter. Die praktische Vermittlung übernehmen staatliche und nichtstaatliche zugelassene und beständig kontrollierte Vermittlungsagenturen, die nicht kommerziell arbeiten. Bevor ein Kind adoptiert werden kann, muss der Staat angemessene Maßnahmen ergreifen, die es ermöglichen, dass das Kind in seiner Herkunftsfamilie bleiben kann. Erst wenn sicher ist, dass es für das betroffene Kind keine Chance gibt, bei seinen leiblichen Eltern zu bleiben oder in einer Ersatzfamilie im Land seiner Geburt aufgenommen zu werden, kann es adoptiert werden. Nach Artikel 32 darf für niemanden aus Tätigkeiten im Zusammenhang einer internationalen Adoption ein unstatthafter Vermögensvorteil erwachsen. Gegen das Wegsehen. Informationen zur sexuellen Ausbeutung von Kindern, hg. von ECPAT Deutschland e.V.: Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung, Freiburg 2008 (dort zahlreiche Literatur, Medien und Arbeitsmaterialien) Kinderhandel: Kinderhandel in Haiti: Hintergründe: Haager Adoptionsübereinkommen: Auslandsadoption: Adopted Child Syndrome: Kinderhandel in Laos: Unerlaubte Adoptionsvermittlung: |
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 17.01.2018 (s. admin) |