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Bedrohte Kindheiten

 

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Inhalte der Kinderrechtskonvention

Grundrechte für zwei Milliarden Kinder
Als die Generalversammlung der Vereinten Nationen nach zehnjährigen Verhandlungen am 20. November 1989 eine Charta der Grundrechte des Kindes verkündete, stimmten bis auf Somalia und die USA alle Staaten der Erde dieser Konvention zu. Heute gilt die Erklärung für fast zwei Milliarden Kinder. Mit der generellen Zustimmung verpflichteten sich die Staaten, die landesspezifischen Gesetze und Regelungen zugunsten der Kinder an die Konvention anzupassen. In jedem beteiligten Land bildeten sich Organisationen, die fortan der Aufgabe nachgingen, die tatsächliche Umsetzung der beschlossenen Kinderrechte kritisch zu beobachten und voranzutreiben. So gibt es beispielsweise allein in Deutschland etwa 100 Verbände, die sich darum bemühen, die Kinderrechte bekannt zu machen und zu fördern, unter ihnen UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen. Jeder Staat, der der Konvention zugestimmt hat, muss im Abstand von fünf Jahren über die praktische Umsetzung der Kinderrechte in seinem Bereich an den Kinderrechtsausschuss der UNO berichten.

Als "Kind" gilt in Deutschland eine Person unter 18 Jahren (Artikel 1), in einem Land wie Nepal hingegen beginnt die Volljährigkeit bereits mit dem 15. Lebensjahr. Dieser Unterschied weist darauf hin, dass nicht alle Menschen der Erde unter rn "Kind" und "Kindheit" dasselbe verstehen. Nach Artikel 2 der Kinderrechtskonvention haben alle Menschen im Kindesalter dieselben Rechte, ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, Hautfarbe, Religion, Sprache oder eventuellen Behinderung. Behinderte Kinder müssen besonders geschützt und gefördert werden (Artikel 23). In der Schule und bei der Ausbildung sollen alle Kinder die gleichen Chancen bekommen.

Das Land, in dem ein Kind geboren wurde, ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass es leben, sich entfalten und groß werden kann (Artikel 6). Dies gilt auch für Länder, die Krieg führen oder unter Armut und Hungersnot leiden. Jedes Kind hat das Recht auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit. Es muss wissen, wer seine Eltern sind (Artikel 7 und 8). Aufgabe der Eltern ist es, ihren Nachwuchs zu betreuen und zu erziehen (Artikel 5, 7 und 18). Kinder haben auch ein Recht auf Spiel und Erholung sowie Ruhe und Freizeit (Artikel 31).
 
Nach Artikel 27 hat jedes Kind ein Recht auf Nahrung, Wohnung und Kleidung, das heißt, auf einen angemessenen Lebensstandard. In Notsituationen soll der Staat die soziale Sicherheit gewährleisten. Nach den Artikeln 24 und 26 haben Kinder Anspruch auf Leistungen der Sozialversicherung und der Sozialhilfe. Es ist auch wichtig, dass es genügend Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Beratungsstellen gibt. Wenn arme Länder diese Sicherheiten aus eigener Kraft nicht bieten können, so sollen ihnen die reichen Länder dabei helfen.
 
 
Grundschulbesuch für alle kostenlos
Bildung für jedermann ist von grundlegender Bedeutung. Nach Artikel 28 soll der Grundschulbesuch für alle Kinder kostenlos sein.
 
Artikel 29 beschreibt wesentliche Bildungsgehalte. Große Bedeutung wird den Lernprozessen in der Schule, verbesserter Infrastruktur, modernen Unterrichtsmethoden und der Erlangung wissenschaftlicher Kenntnisse zugeschrieben. Unwissenheit und Analphabetentum in der Welt sollen zurückgedrängt werden. Alle sollen Zugang zu wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen erlangen.
 
Kinder dürfen sich in religiösen Dingen frei entscheiden. Ihre Meinung muss auch von den Behörden gehört werden, ehe gesetzliche Entscheidungen getroffen werden.  
 
Schutz vor Gewalt und Ausbeutung
Elf Artikel der Kinderrechtskonvention beschäftigen sich damit, dass Kinder vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen sind, insbesondere vor Kinderhandel, sexuellem Missbrauch, Folter, Krieg und Kinderarbeit. Die Brisanz dieser Forderung zeigt sich daran, dass heute weltweit 250 Millionen Kinder im Alter zwischen 5 und 14 Jahren Geld verdienen und zum Einkommen ihrer rn Eltern beitragen müssen. Die Staaten, die die Kinderrechtskonvention unterschrieben haben, sind verpflichtet, Gesetze zu erlassen, die alle Formen
der Ausbeutung von Kindern verhindern. 
 
Zu Artikel 32: Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnte.
 
Im Juni 1999 haben die Staaten bei den Vereinten Nationen im Juni 1999 eine neue Konvention gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit beschlossen.
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Die Artikel 11, 19, 34 und 35 wollen Kinder vor sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung schützen. Sie verbieten, dass Kinder entführt und verkauft werden oder dass mit ihnen gehandelt wird. Kindern darf körperliche und geistige Gewalt in keiner Weise zugefügt werden. Missbrauchte Kinder sollen durch Psychologen und Sozialpädagogen Hilfe erfahren, und die Täter sollen gebührend bestraft werden.
 
Die Kinderrechtskonvention will verhindern, dass Minderjährige zum Militär eingezogen werden und bei Kriegshandlungen kämpfen müssen. Artikel 38 schützt Kinder unter 15 Jahren vor dem Kriegsdienst. Viele Länder, zum Beispiel Deutschland, haben dafür gekämpft, dass diese Altersgrenze erhöht wird. Im Mai 2000 haben die Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention in diesem Punkt ergänzt. Sie haben entschieden, dass Kindersoldaten mindestens 16 Jahre alt sein müssen (was immer noch entschieden zu früh ist) und dass sie auch zwischen 16 und 18 Jahren besser geschützt werden sollen als bisher. Am 13. Januar 2005 trat diese Bestimmung in Deutschland in Kraft.
 
Artikel 22 hebt hervor, dass Kinder, die als Flüchtlinge in ein fremdes Land kommen, dort Schutz und Hilfe erhalten. Der betreffende Staat soll ihnen Unterkunft und Verpflegung stellen, und er soll helfen, dass die Kinder wieder Kontakt zu ihren Eltern aufnehmen können. Ein fremdes Flüchtlingskind muss genauso geschützt werden wie ein einheimisches Kind.
 
Nach Artikel 33 sind Kinder vor Drogen, Tabak, Alkohol, Rauschgift und bestimmten Medikamenten zu schützen. Die Staaten sollen Gesetze schaffen, die den Handel mit Drogen und deren Gebrauch durch Kinder unterbinden.
 
Die Artikel 37 und 40 stellen Kinder, die straffällig geworden sind, vor Polizei und Gerichten unter besonderen Schutz. Die Staaten müssen ein Mindestalter festlegen, ab dem Kinder strafmündig werden. In Deutschland liegt die Altergrenze der Strafmündigkeit bei 14 Jahren. Eine an Kindern vollzogene Strafe soll immer auch Hilfe sein und sie auf den rechten Weg zurückführen.
 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 01.03.2013 (s. admin)Online Kompetenz  |  Sitemap  |    |